Überweisung von einem Cent kann eine Belästigung sein
Wiesbaden (jur). Unternehmen dürfen nicht unaufgefordert einen Cent an Verbraucher überweisen, um deren Kontoauszüge als Werbefläche zu nutzen. Dieses Vorgehen stellt eine unzumutbare Belästigung dar, entschied das Landgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 1. Juni 2021 im Fall eines Vermögensanlagevermittlers (Az.: 11 O 47/21). In dem betreffenden Fall hatte ein Wettbewerber Kenntnis davon erlangt, dass ein Vermögensanlagevermittler Ein-Cent-Beträge an verschiedene Verbraucher in ganz D ...
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