Verletzung der Versammlungsfreiheit durch Tornado-Einsatz

Greifswald (jur). Der Einsatz eines Tornado-Kampfjets der Bundeswehr über einem Protestcamp von Gegnern des G8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 verletzte die Versammlungsfreiheit. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in zwei Urteilen am Mittwoch, 8. September 2021, entschieden (Az.: 1 L 9/12 und 1 L 13/12). Die Greifswalder Richter urteilten jedoch, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt worden ist. *h2*Die Polizei hatte einen T ...

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