Vermittlungsportale müssen auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen

Frankfurt/Main (jur). Vermittlungsportale wie beispielsweise "Check24" müssen darauf hinweisen, wenn ihr Angebot auf einer sehr eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem am 6. Mai 2021 verkündeten Urteil entschieden, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kürzlich veröffentlichte (Az.: 2-03 O 347/19). Check24 hatte den Vergleich und die Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen im Internet angeboten. Allerdings wurden nur Versic ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2XTTOBr
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt