„Widerrufs-Joker“ für Verbraucherdarlehen vom EuGH gestärkt

Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat den sogenannten "Widerrufsjoker" für Verbraucherdarlehen gestärkt. Nach einer Entscheidung vom Donnerstag zu Autokrediten können sich Banken bei Vertragsfehlern nicht auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch berufen, selbst wenn die Kunden den Fehler und die damit verbundene Möglichkeit des Widerrufs seit langem kannten (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20). In den einzelnen Fällen hatten die Verbraucher ihre Autos bei der V ...

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