Wiederaufbau nach illegalem Abriss durch Denkmalschutz gerechtfertigt

München (jur). Grundstückseigentümer können verpflichtet werden, ein denkmalgeschütztes Haus, das illegal abgerissen wurde, wiederaufzubauen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München im Fall des sogenannten Uhrmacherhäusls im Stadtteil München-Giesing in einem am Donnerstag, 2. September 2021, bekannt gegebenen Beschluss entschieden (Az.: 2 B 21.1414). Das Uhrmacherhäusl war ein denkmalgeschütztes Wohnhaus, das Teil der denkmalgeschützten „Feldmüllersiedlung" ...

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