Ab dem 29. Tag Krankenhausaufenthalt kein Pflegegeld
Osnabrück (jur). Für behinderte Kinder bleibt die Zahlung von Pflegegeld bei einem längeren Krankenhausaufenthalt nur vier Wochen erhalten. Ab dem 29. Tag ruht der Anspruch, entschied das Sozialgericht Osnabrück in einem am Dienstag, 28. September 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 14 S 16/19). Der Fall betraf ein 2008 geborenes behindertes Mädchen mit Pflegegrad 4, das Trisomie 21, eine Darmerkrankung und einen angeborenen Herzfehler hat. Ihre Eltern erhalten ein Pflegegeld von der Pfl ...
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