Abhängige Beschäftigung bei ambulanten Honorar-Pflegekräften

Kassel (jur). Für auf Honorarbasis arbeitende ambulante Pflegekräfte führt kaum ein Weg an einer Sozialversicherungspflicht vorbei. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat in zwei am Mittwoch, 20. Oktober 2021, veröffentlichten Urteilen vom Vortag entschieden, dass ambulante Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie Gesundheits- und Pflegeassistenten trotz einer Vereinbarung mit einem Pflegedienst über eine freiberufliche Tätigkeit regelmäßig als abhängig Beschäftigte anzusehen sind ...

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Anwalt SB

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