Demenzkranker darf Betreuer für sich vorschlagen

Karlsruhe (jur). Auch Demenzkranke dürfen eine bestimmte Person als ihren Betreuer vorschlagen. Hierfür ist weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsicht erforderlich, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag, 27. September 2021, veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: XII ZB 151/20). Nach Ansicht der Karlsruher Richter darf das zuständige Betreuungsgericht nur dann eine andere Person zum Betreuer bestellen, wenn der vom Betroffenen gewünschte Betreuer seinem Wohl zu ...

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