Erleichterung bei Schadenersatz bei überteuerten Kartellpreisen

Luxemburg (jur). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat es für Kunden einfacher gemacht, Schadenersatz für kartellbedingt überhöhte Produktpreise zu erhalten. Nach einem Urteil vom Mittwoch, dem 6. Oktober 2021, kann bei Kartellabsprachen eines internationalen Konzerns auch von der nationalen Vertriebstochter Schadenersatz verlangt werden (Az.: C-882/19). Insbesondere haftet hier die spanische Lkw-Vertriebstochter Mercedes für vergangene Preisabsprachen des deutschen Daimler ...

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