Europaweite Vollstreckbarkeit von Verkehrsbußgeldern erleichtert

Luxemburg (jur). Nach einem Verkehrsdelikt in Österreich müssen Halter aus einem anderen EU-Staat auch den Namen des Fahrers angeben. Andernfalls droht dem Halter ein Bußgeld, das auch in anderen EU-Ländern vollstreckbar ist, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, 6. Oktober 2021 (Az.: C-136/20). Die Luxemburger Richter erleichtern damit die Vollstreckung von Bußgeldern in ganz Europa. EU-Länder dürften die Verkehrsregeln von anderen EU-Länder nicht infrage stellen. ...

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