Frauenfeindliche Politik der Taliban stellt keine politische Verfolgung dar
Freiburg (jur). Die frauenfeindliche Politik der Taliban in Afghanistan stellt nicht generell eine flüchtlingserhebliche geschlechtsbezogene politische Verfolgung von Frauen dar. Alleinstehende afghanische Frauen sind jedoch eine verfolgte soziale Gruppe, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg in einem am Freitag, 22. Oktober 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: A 15 K 4778/17). Sie seien in ihrer Existenz aufgrund ihres Geschlechtes bedroht und ihre persönliche Entwicklung werde "vollstä ...
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