Gewaltschutzanordnung gegen streitende Nachbarn

Zweibrücken (jur). Nicht nur wegen der Coronapandemie müssen Nachbarn möglicherweise Abstand zueinander halten. Das kann auch notwendig sein, wenn sie gewalttätig zu werden drohen, wie das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 20. April 2021 entschieden hat (Az.: 6 UF 16/21). Damit bestätigte es entsprechende "Gewaltschutzanordnungen" gegen zwei unmittelbare Nachbarn. *h2*Beide Parteien waren in der Vergangenheit wiederholt vor ...

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