Große Gewinne bei Kontrastmitteln können versiegen

Stuttgart (jur). Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat das Verfahren gestärkt, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen die enormen Gewinne aus den Kontrastmitteln austrocknen wollen. Nach einer am Dienstag, 12. Oktober 2021, in Stuttgart veröffentlichten Entscheidung (Az.: L 11 KR 2028/21 ER-B) stellt die Ausschreibung von Wirkstoffgruppen in sogenannten Open-House-Verfahren "keine willkürliche Vorgehensweise" dar. Das Gericht hat damit die Firma Bracco Imaging aus Konstanz ab ...

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