Hawala-System ohne Genehmigung ist kriminelle Vereinigung

Karlsruhe (jur). Ein so genanntes Hawala-System für den anonymen Geldtransfer ins Ausland kann eine kriminelle Vereinigung sein. Eine Beteiligung ist dann entsprechend strafbar, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 11. Oktober 2021, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 3 StR 61/21). Hawala-Systeme haben ihre Wurzeln im mittelalterlichen Handel. Heute können sie für anonyme Geldtransfers ins Ausland unter Umgehung des Bankensystems genutzt werden. Die Rolle ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2XoavVJ
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt