Hawala-System ohne Genehmigung ist kriminelle Vereinigung

Karlsruhe (jur). Ein so genanntes Hawala-System für den anonymen Geldtransfer ins Ausland kann eine kriminelle Vereinigung sein. Eine Beteiligung ist dann entsprechend strafbar, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 11. Oktober 2021, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 3 StR 61/21). Hawala-Systeme haben ihre Wurzeln im mittelalterlichen Handel. Heute können sie für anonyme Geldtransfers ins Ausland unter Umgehung des Bankensystems genutzt werden. Die Rolle ...

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