Identität von Flüchtlingen muss bei Adoption feststehen

Karlsruhe (jur). Grundsätzlich können Flüchtlinge nicht ohne eine geklärte Identität adoptiert werden. Wenn ein deutsches Paar einen mittlerweile volljährigen Flüchtling adoptieren will, muss auch ein "Eltern-Kind-Verhältnis" bestehen oder zumindest in Zukunft zu erwarten sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 29. September 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 442/18). Erst dann könne die vom Gesetz geforderte "sittliche Rechtfertigung ...

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