In Schulen keine Wahlfreiheit für Coronatests
Würzburg (jur). Die Bundesländer müssen ungeimpften Schülern keine Wahlfreiheit bei den Coronatests einräumen. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am Dienstag, 5. Oktober 2021, die entsprechende Regelung in Bayern bestätigt (Az.: W 8 E 21.1182). Demnach haben Schülerinnen und Schüler insbesondere keinen Anspruch darauf, sich selbst einen speichelbasierten "Spucktest" mitbringen zu können. *h2*Ein Vater machte geltend, dass die Vorlage externer Testzertifikate nicht mehr praktikabel ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3BBE5G7
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3BBE5G7
Anwalt SB
Comments
Post a Comment