Kasse muss bei Eigenfett-Behandlung auch Folge-OP bezahlen
Celle (jur). Wenn die Krankenkasse einer Frau eine Brustoperation bewilligt hat, muss sie auch für mögliche notwendige Folgeoperationen aufkommen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 25. Oktober 2021, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: L 4 KR 417/20). Damit wird die Freiheit der Frauen und ihrer Ärzte gestärkt, sich bei Bedarf für eine Behandlung mit Eigenfett anstelle von Silikonimplantaten zu entscheiden. *h2*Eine Frau ließ s ...
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