Krankenkasse muss Kosten für Handbike ausnahmsweise übernehmen

Darmstadt (jur). In Einzelfällen können querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrer einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein so genanntes Handbike haben. Wenn diese elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung dem Behinderten ermöglicht, Bordsteinkanten besser zu überwinden und ein selbstbestimmteres Leben zu führen, darf die Krankenkasse nicht einfach auf einen alternativen Elektrorollstuhl als Mobilitätshilfe verweisen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) i ...

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