Kreis muss bei Kreisumlage Kommunalfinanzen beachten
Leipzig (jur). Ein Kreisrat darf nicht einfach das Geld nehmen, das er glaubt zu brauchen. Er muss vor der Entscheidung über die Kreisumlage auch den Finanzbedarf der zahlenden Gemeinden berücksichtigen und dann abwägen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Dienstag, 28. September 2021, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 8 C 29.20 und 8 C 30.20). Die Klagen wurden von der Stadt Hecklingen im Salzlandkreis und der Gemeinde Barleben im Landkreis Börde, beide in ...
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