Maskenpflicht beeinträchtigt die Gewissensfreiheit nicht

Bückeburg (jur). Das Tragen einer Maske im niedersächsischen Landtag führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit. Am Montag, den 27. September 2021, entschied der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg (Az.: StGH 6/20), dass auch eine sonstige Verletzung der Rechte von Abgeordneten nicht ersichtlich ist. So wies er eine Organklage der AfD-Abgeordneten Stephan Bothe und Christopher Emden ab. Beide sind seit der Auflösung der AfD-Bundestagsfraktion im September 202 ...

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