Nach Impfung mit Sputnik V kein Impfzertifikat
Kassel (jur). Die Impfung mit dem russischen Impfstoff "Sputnik V" bringt nicht die mit der Corona-Impfung verbundenen Vorteile. Die Betroffenen haben keinen Anspruch auf ein deutsches Impfzertifikat, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss (Az.: 8 B 1885/21). Das liegt daran, dass "Sputnik V" in Deutschland keine Zulassung habe. Der VGH hat damit einen Mann aus dem Landkreis Fulda abgewiesen. Er war im Mai 2021 in Mosk ...
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