Nicht anonymisierte Gerichtsentscheidung verstößt gegen Datenschutz

Köln (jur). Gerichtsentscheidungen dürfen grundsätzlich nur anonymisiert übermittelt werden. Wird die Identität einer betroffenen Person nicht unkenntlich gemacht, liegt ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor, entschied das Landgericht Köln in einem am Donnerstag, 30. September 2021, bekannt gegebenen Urteil (Az.: 5 O 84/21). Um einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen zu können, müsse jedoch klar sein, dass die Übermittlung der gerichtlichen Entscheidung tatsächlic ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3FljCaO
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt