Nicht anonymisierte Gerichtsentscheidung verstößt gegen Datenschutz
Köln (jur). Gerichtsentscheidungen dürfen grundsätzlich nur anonymisiert übermittelt werden. Wird die Identität einer betroffenen Person nicht unkenntlich gemacht, liegt ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor, entschied das Landgericht Köln in einem am Donnerstag, 30. September 2021, bekannt gegebenen Urteil (Az.: 5 O 84/21). Um einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen zu können, müsse jedoch klar sein, dass die Übermittlung der gerichtlichen Entscheidung tatsächlic ...
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