Notarzt im Nebenjob ist sozialversicherungspflichtig

Kassel (jur). Die Tatsache, dass ein angestellter Arzt im Nebenberuf im öffentlichen Rettungsdienst arbeitet, stellt im Allgemeinen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar. Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Dienstag, 19. Oktober 2021, entschieden (Az.: B 12 KR 239/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R), dass auch wenn der Rettungsdienstträger mit dem Notarzt eine "freiberufliche Tätigkeit" auf Honorarbasis vereinbart hat und der Arzt in seiner Arbeit eigenverantwortlich hand ...

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