Sanierungspflicht statt Nutzungsuntersagung
Karlsruhe (jur). Eigentümer auch von stark sanierungsbedürftigen Gebäuden müssen in der Regel die notwendigen Reparaturarbeiten durchführen. Es reicht in der Regel nicht aus, wenn der Eigentümer die Nutzung des mangelhaften Gebäudeteils aus Kostengründen einfach untersagt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag, 15. Oktober 2021 (Az.: V ZR 225/20). Nur wenn ein Gebäude ganz oder teilweise zerstört ist, könne anstelle einer Sanierung ein Nutzungsverbot in Betra ...
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