Strommasten dürfen nicht „erdrückend“ sein
Leipzig (jur). Das Eigentumsrecht an einem Hausgrundstück schützt nicht vor dem bloßen Anblick von einer Strom-Freileitung. Ihre Masten dürfen aber nicht erdrückend sein, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch, 13. Oktober 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 4 A 14.19). Damit wies das Gericht eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine Hochspannungsfreileitung nordöstlich von Berlin ab. Die 380-Kilovolt-Freileitung soll Malchow und Hennigsdor ...
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