Unabhängig von Software-Update besteht Anspruch auf Diesel-Schadenersatz

Karlsruhe (jur). Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen sind unabhängig von dem nachträglich angebotenen Software-Update. Wenn ein Kunde das Update verweigert hat, stellt dies kein "Mitverschulden" dar, das einen Schadensersatzanspruch ausschließt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag, 25. Oktober 2021, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 495/20). Die Karlsruher Richter hatten früher bereits umgekehrt entschieden, dass ein Update den Schadensersatzansp ...

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