Zinsklausel für Prämiensparer der Sparkasse Leipzig verworfen

Karlsruhe (jur). Die Sparer müssen in der Lage sein, die Zinsen, die sie für ihre Einlagen erhalten werden, vorherzusagen und zu berechnen. Ein variabler Zinssatz für langfristige Sparverträge muss sich daher an einem konkreten Leitzins der Bundesbank orientieren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch, 6. Oktober 2021 (Az.: XI ZR 234/20). Eine Klausel, wonach das Kreditinstitut den Zinssatz frei ändern kann und lediglich einen neuen Zinssatz in den Geschäftsräum ...

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