Ausnahmsweise Unfallschutz bei Nutzung von Firmenfahrrad
Stuttgart (jur). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei der Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrrads auch außerhalb der Arbeitszeit ausnahmsweise unfallversichert sein. Dies gilt zumindest dann, wenn der Beschäftigte zur regelmäßigen Wartung des Rades verpflichtet ist und er auf dem Weg zur oder von der Werkstatt einen Unfall erleidet, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Dienstag, 14. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil (A ...
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