Ausschankhilfstätigkeit kostet Polizist Beamtenjob

Koblenz (jur). Arbeitet ein Polizeibeamter während seiner über einjährigen Krankschreibung als Ausschankhilfe, ist er wegen der nicht genehmigten Nebentätigkeit seinen Beamtenjob los. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch, 8. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil entschieden und die Dienstentfernung eines Polizeioberkommissars bestätigt (Az.: 3 A 10118/21.OVG). Der klagende Beamte hatte ursprünglich 2015 eine auf ein Jahr befristete Neb ...

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