Befürchtete Immobilienspekulation begründet kein Haus-Vorkaufsrecht
Leipzig (jur). Kommunen können ein bestehendes städtisches Milieu mit einem Vorkaufsrecht für ein Wohngrundstück vor Immobilienspekulanten faktisch kaum schützen. Allein die Annahme, dass ein Käufer „in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen" und Mieter mit überhöhten Mieten verdränen werde“, stellt kein gesetzlicher Grund für die Ausübung des Vorkaufsrechts dar, entschied das Bundesverwaltungsgericht in seinem nun am Montag, 6. Dezember 2021, nun schriftlich veröf ...
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