Bei Neuwagenkauf nach Unfall zahlt Versicherung fiktive Reparatur
Karlsruhe (jur). Nach einem Autounfall können sich Geschädigte statt einer Reparatur auch für den Kauf eines Neuwagens entscheiden. Nach einem am Mittwoch, 22. Dezember 2021, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss sich die Versicherung des Unfallverursachers daran „bis zur Höhe der hypothetisch erforderlichen Reparaturkosten“ beteiligen (Az.: VI ZR 513/19). Diese berechnen sich nach den aktuellen Kostensätzen einer zumutbaren, aber günstigen Werkstatt. ...
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