Bekleidung ist täglicher Bedarf
Regensburg (jur). Bekleidungsgeschäfte gehören nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Regensburg zum Einzelhandel des „täglichen Bedarfs“. Mit Eilbeschluss vom 23. Dezember 2021 bestätigte es daher einem Textilgeschäft, dass es nicht unter die „2G-Regel“ fällt (Az.: RO 5 E 21.2425). Wie in den meisten anderen Bundesländern gilt seit dem 8. Dezember 2021 auch in Bayern für den Einzelhandel die sogenannte 2G-Regel. Die bedeutet, dass nur gegen das Corona-Virus Geimpfte und von ...
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