„Bestenauslese“ auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Köln (jur). Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können ihre Stellen nicht beliebig besetzten. Auch hier können sich Bewerber auf den Grundsatz der sogenannten Bestenauslese berufen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Montag, 20. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 6 Sa 160/21). Danach muss Phoenix neu über die Leitung der Ereignisredaktion entscheiden. Mit Blick auf die Rundfunkfreiheit habe der Sender dabei zwar mehr Spielraum als andere öffen ...

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