Doppelbestrafung kann Entzug des Aufenthaltstitels entgegenstehen
Leipzig (jur). Ausländerbehörden müssen vor dem Entzug des Aufenthaltsrechts und einer geplanten Abschiebung schon genau die damit verbundenen Nachteile des Ausländers abwägen. Führt ein straffällig gewordener, mit einer EU-Bürgerin verheirateter Ausländer aus einem Drittstaat an, dass er mit dem Entzug seines EU-Aufenthaltsrechts erhebliche Nachteile in seinem Herkunftsland und wahrscheinlich eine erneute Haftstrafe wegen ein- und derselben Sache verbüßen muss, dürfen deutsche Behö ...
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