Fäkalien im offenen Leiselsbach nicht mehr zeitgemäß

Neustadt/Weinstraße (jur). Kommunen dürfen nur Oberflächenwasser, etwa von Straßen, in offene Gewässer einleiten. Dass mit sogenanntem Mischwasser auch Fäkalien und Feststoffe führendem Mischwasser in ein offenes Gewässer sei „nicht nur unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten im 21. Jahrhundert grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß“, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Freitag, 3. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 629/20.NW). Es ga ...

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