Fluggastentschädigung auch bei vorverlegten Flügen möglich

Luxemburg (jur). Flugpassagiere können auch dann eine Entschädigung verlangen, wenn ihr Flug deutlich vorverlegt wird. Startet der Flieger mehr als eine Stunde früher als geplant, ist der Flug als annulliert anzusehen, urteilte am Dienstag, 21. Dezember 2021, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-146/20 und weitere). Fluglinien müssen daher auch eine Vorverlegung frühzeitig ankündigen – oder eben eine Entschädigung zahlen. Nach EU-Recht haben Flugpassagiere Anspruch ...

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