„Genesenenstatus“ nur mit PCR-Test während der Erkrankung

Würzburg (jur). Für den Corona-Status eines „Genesenen“ ist ein positiver PCR-Test während der Erkrankung notwendig. Ein späterer Antikörper-Test reicht nicht aus, wie am 21. Dezember 2021 das Verwaltungsgericht Würzburg entschied (Az.: W 8 E 21.1606). Hintergrund sind die Regelungen der Bundesländer, wonach zahlreiche Orte oder Veranstaltungen nur durch Personen besucht werden können, die gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind. Der ungeimpfte Antrags ...

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