Hausgebärdensprachkurs kann Sprachentwicklungsstörungen abmildern

Darmstadt (jur). Das Erlernen der Gebärdensprache für ein vierjähriges Kind mit Sprachentwicklungsstörungen erleichtert als weiteres Mittel der Kommunikation die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Mindert ein Hausgebärdensprachkurs die psychische Belastung des Kindes, muss die zuständige Kommune die Kosten als Eingliederungsleistung erstatten, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch, 22. Dezember 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: L 4 SO ...

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