Höhere Hartz-IV-Leistungen für Kinder getrennt lebender Eltern

Kassel (jur). Kinder getrennt lebender Eltern können höhere Hartz-IV-Leistungen beanspruchen als das reguläre Sozialgeld. Nach einem am Dienstag, 14. Dezember 2021, verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel müssen Jobcenter das Sozialgeld selbst zwar nicht erhöhen, sie müssen aber einen Mehrbedarf der Kinder anerkennen, der durch das getrennte Umgangsrecht ihrer Eltern entsteht (Az.: B 14 AS 73/20 R). Geklagt hatten zwei Kinder aus Dortmund. In den Streitmonaten Septemb ...

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