Jugendarbeit macht Profi-Fußballmannschaft nicht gemeinnützig

Kassel (jur). Fußball- und Sportvereine müssen für ihre Profimannschaften immer den vollen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung leisten. Durch Breitensport und Jugendarbeit des Vereins werden die Profimannschaften auch sozialrechtlich nicht gemeinnützig, urteilte am Mittwoch, 8. Dezember 2021, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 12/20 R). Es wies damit den heutigen Drittligisten FC Viktoria Köln 1904 ab. In der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen sich die B ...

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