Kein nachträglicher Urlaub wegen Corona-Quarantäne
Köln (jur). Fällt eine behördlich angeordnete Corona-Quarantäne in die Zeit eines zuvor gewährten Urlaubs, können betroffene Urlaubstage später nicht nachgeholt werden. Nur wenn eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, muss der Arbeitgeber den Urlaub noch einmal gewähren, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 Sa 488/21). Die Kölner Richter ließen aber wegen grundsätzlicher Bedeutung die ...
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