Keine Anonymität nach grundlosem Anschwärzen beim Jobcenter
Berlin (jur). Schwärzen Denunzianten beim Jobcenter grundlos vermeintliche „Sozialschmarotzer“ an, muss die [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/behoerde']Behörde[/URL] auf Verlangen den Namen des Hinweisgebers preisgeben. Denn handelt der Informant „wider besseres Wissen und absichtlich rufschädigend“, überwiegt das Interesse der betroffenen Arbeitslosengeld-II-Bezieherin, rechtlich gegen die Anschuldigungen vorgehen zu können, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Freit ...
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