Keine Anonymität nach grundlosem Anschwärzen beim Jobcenter

Berlin (jur). Schwärzen Denunzianten beim Jobcenter grundlos vermeintliche „Sozialschmarotzer“ an, muss die [URL='https://www.juraforum.de/lexikon/behoerde']Behörde[/URL] auf Verlangen den Namen des Hinweisgebers preisgeben. Denn handelt der Informant „wider besseres Wissen und absichtlich rufschädigend“, überwiegt das Interesse der betroffenen Arbeitslosengeld-II-Bezieherin, rechtlich gegen die Anschuldigungen vorgehen zu können, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Freit ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3GZAT9C
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt