Keine Rückkehrpflicht für in Griechenland anerkannte Flüchtlinge

Bremen (jur). Wegen der menschenrechtswidrigen Situation anerkannter Flüchtlinge in Griechenland haben sie bei einem Asyl-Folgeantrag in Deutschland Anspruch auf inhaltliche Prüfung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf den Asylantrag wegen der Flüchtlingsanerkennung in Griechenland nicht als unzulässig ablehnen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem Donnerstag, 2. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 LB 371/21). Das Urteil hat direkte Ausw ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3xWPlf5
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt