Keine Rückkehrpflicht für in Griechenland anerkannte Flüchtlinge
Bremen (jur). Wegen der menschenrechtswidrigen Situation anerkannter Flüchtlinge in Griechenland haben sie bei einem Asyl-Folgeantrag in Deutschland Anspruch auf inhaltliche Prüfung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf den Asylantrag wegen der Flüchtlingsanerkennung in Griechenland nicht als unzulässig ablehnen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem Donnerstag, 2. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 LB 371/21). Das Urteil hat direkte Ausw ...
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