Kunst kann auch an denkmalgeschützten Mauern zulässig sein
Berlin (jur). Kunst an den Mauern einer historischen Kirche setzt das Baudenkmal nicht automatisch herab. Mit einem am Montag, 20. Dezember 2021, bekanntgegebenen Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Lichtinstallation mit dem Schriftzug „(UN)FINISHED“ an der denkmalgeschützten Berliner St. Matthäus-Kirche gebilligt und eine Beseitigungsanordnung des Bezirksamts Mitte aufgehoben (Az.: 19 L 357/21). Die in den Jahren 1844 bis 1846 gebaute St. Matthäus-Kirche steht im Zentrum ...
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