Nur begrenzte Hundezahl in Hundezwinger im Wohngebiet erlaubt
Trier (jur). In einem allgemeinen Wohngebiet muss der Bau eines für mehr als zwei Hunden vorgesehenen Hundezwingers von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. Sollen vier Hunde in dem Zwinger gleichzeitig gehalten werden, widerspreche dies wegen der damit einhergehenden drohenden Störung der Nachtruhe der „Eigenart eines allgemeinen Wohngebietes“, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag, 21. Dezember 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 7 L 3342/21.TR). Der Antra ...
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