Nur drei Tage Aufenthalt im fensterlosen BoxHotel zulässig

Hannover (jur). Die Übernachtung in einem fensterlosen, nur vier oder fünf Quadratmeter großen Zimmer in einem sogenannten BoxHotel darf auf drei aufeinanderfolgende Nächte pro Gast beschränkt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover mit Urteil vom Mittwoch, 15. Dezember 2021 klargestellt und eine entsprechende Auflage in einer Baugenehmigung der niedersächsischen Landeshauptstadt für rechtmäßig erklärt (Az.: 4 A 1173/20). Der klagende BoxHotel-Betreiber wollte seinen Gästen ...

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