Ordentliche Mietkündigung trotz beglichener Mietrückstände
Karlsruhe (jur). Die Begleichung von Mietrückständen hebt eine ordentliche Mietkündigung nicht automatisch wieder auf. Der Ausgleich der offenen Miete, die sogenannte Schonfristzahlung, könne nur die Unwirksamkeit einer fristlosen Mietkündigung begründen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 1. Dezember 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 91/20). Ob die ordentliche Kündigung dann wirksam ist, hänge jeweils vom Einzelfall ab. Damit muss der kl ...
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