Querdenker müssen auf Demo Maske tragen

Berlin (jur). Auch Querdenker müssen sich auf Demonstrationen an die Maskenpflicht halten. Andernfalls kann die Polizei einen Platzverweis aussprechen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 1. Dezember 2021, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: VG 1 K 223/21). Konkret ging es um eine Querdenker-Versammlung am 5. April 2021 unter freiem Himmel vor dem Brandenburger Tor zum Thema „Schutz unserer Grundrechte! Für Volksentscheide, damit das Volk entscheidet!“ ...

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