Rentennachzahlung kann Wohngeldanspruch entfallen lassen
Koblenz (jur). Ein voll erwerbsgeminderter Frührentner kann bei einer hohen Rentennachzahlung zur Rückzahlung von erhaltenem Wohngeld verpflichtet sein. Denn steigt im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent, muss über den Wohngeldantrag neu entschieden werden, stellte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag, 21. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: 3 K 617/21.KO). Auf Vertrauensschutz könne sich der Rentner nicht berufen. Hier hatt ...
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