Soldat muss bei Krankheit zu Hause ans Telefon gehen

Leipzig (jur). Halten sich Soldaten „krank zu Hause“ auf, müssen sie auf Rückfragen ihres Dienstherrn grundsätzlich unverzüglich reagieren. Andernfalls wird die allgemeine Treuepflicht verletzt, was eine Disziplinarbuße wegen mangelnder Erreichbarkeit begründen kann, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Montag, 13. Dezember 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 WNB 1.21). Damit muss ein früherer Oberfeldwebel eine Disziplinarbuße in Höhe von 750 Euro za ...

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